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Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen.

Rentenberater

    sind gerichtlich zugelassen
    sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
    sind an die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) gebunden
    sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
    unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts - Landgerichts -
    sind ein Organ der Rechtspflege

 vertreten und unterstützen bei

    Durchsetzung von Renten
    Widerspruchsverfahren, Verfahren vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten
    Kontenklärungen
    Rentenanträgen
    Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
    Durchsetzung richtiger Einstufung nach dem Fremdrentengesetz
    Berechnungen, Beratungen für Nachzahlungen aller Art (Gutachten)
    Gestaltung freiwilliger Beitragszahlung
    öffentlich-rechtlichen Versorgungsangelegenheiten
    Betriebsrenten
    Berufsständischen Versorgungen
    Vorruhestandsregelungen / Sozialplänen
    Schwerbehindertenrentenangelegenheiten
    Arbeitsunfällen
    Berufskrankheiten
    Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung
    Gestaltung einer individuellen Altersvorsorge

     

 

 

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